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Abfallmanagement, Teilnahme und Anmeldung am elektronischen Nachweisverfahren | ||||||||||||||||
Ab sofort sind wir für die elektronische Abwicklung der Nachweise für Abfalltransporte nach neuer Nachweisverordnung gerüstet. Aktuelles: Am 01.02.2007 werden das Gesetz zur Vereinfachung der abfallrechtlichen Überwachung, mit dem im Schwerpunkt des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (KrW-/AbfG) geändert wird, sowie die Verordnung zur Vereinfachung der abfallrechtlichen Überwachung, mit der unter anderem die Nachweisverordnung (NachwV) geändert wird, in Kraft treten. Im Folgenden möchten wir Sie über die wichtigsten Änderungen und Neuerungen informieren. ![]() Elektronisches Nachweisverfahren Spätestens ab dem 01.04.2010 ist jeder verpflichtet, seine Nachweisdokumente in elektronischer Form zu führen. Entsorgungsnachweise und Begleitscheine sollen dabei mit der qualifizierten elektronischen Signatur versehen werden. Dazu benötigt jeder zuständige Mitarbeiter eine persönliche Signaturkarte mit entsprechendem Zertifikat. Dies wurde im Hause Bonke-Baulogistik, Kriebitzsch schon umgesetzt und ist Einsatzbereit. Wir sind bereit, an derzeit laufenden Pilotprojekten mitzuwirken, und unsere Technik dafür einzusetzen. Bei Fragen stehen wir gern zur Verfügung.
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